Fototapeten sind mehr als nur Wanddekoration – sie verleihen Räumen Persönlichkeit, ob in der Wohnung, im Büro oder in Gewerberäumen. Doch das Abbilden dieser Tapeten auf Fotos oder in Videos, die online veröffentlicht werden, war rechtlich bisher ein Graubereich. Mit einem wegweisenden Urteil vom 11. September 2024 schafft der Bundesgerichtshof (BGH) endlich Klarheit. Dieses Urteil bringt Sicherheit für Privatpersonen und Unternehmen und beendet eine Ära der Unsicherheit.
Urheberrechtsstreitigkeiten um Fototapeten
In der Vergangenheit gab es immer wieder Schlagzeilen zu rechtlichen Konflikten rund um Fototapeten. Fotografen und Lizenzinhaber machten Schadensersatzansprüche geltend, wenn ihre Werke unautorisiert in Bildern oder Videos auftauchten – sei es in Inseraten, sozialen Medien oder Unternehmenspräsentationen.
Ein besonders aufsehenerregender Fall war das Urteil des Landgerichts Köln von 2022: Eine Vermieterin wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil auf Werbefotos ihrer Ferienwohnung eine Fototapete zu sehen war. Das Gericht sah eine Verletzung des Urheberrechts, da keine Zustimmung des Fotografen vorlag.
Für Privatpersonen und Unternehmen führte diese Rechtsunsicherheit zu erheblichen Einschränkungen. Viele fragten sich: Ist das Teilen eines Fotos meiner Wohnung oder eines Produktshootings vor dekorierter Kulisse überhaupt erlaubt?
Das BGH-Urteil: Ein Befreiungsschlag
Mit den drei aktuellen Urteilen (Az. I ZR 139/23, I ZR 140/23, I ZR 141/23) hat der BGH eine deutliche Antwort gegeben: Das Fotografieren und Filmen von Räumen mit Fototapeten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen im Internet verletzen nicht das Urheberrecht.
Die Begründung: Der Kauf einer Fototapete beinhaltet eine stillschweigende Zustimmung des Urhebers zur üblichen Nutzung. Dazu gehört auch das Abbilden dekorierter Räume und deren öffentliche Präsentation. Diese Praxis sei branchenüblich und für den Urheber hinzunehmen.
Damit sind vor allem private Käufer entlastet, die nun unbesorgt Fotos ihrer Wohnräume online teilen können. Auch Unternehmen profitieren: Büroräume oder Geschäftslokale mit Fototapeten lassen sich künftig ohne rechtliche Hürden bewerben oder präsentieren.
Was bedeutet das für Sie?
Das Urteil bringt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Freiheit bei der Raumgestaltung und Präsentation. Sie können Ihre Wohn- oder Geschäftsräume mit Fototapeten dekorieren und deren Abbildungen unbesorgt veröffentlichen – egal ob auf Social Media, in Immobilienanzeigen oder auf Unternehmenswebseiten.
Darauf sollten Sie dennoch achten:
- Legale Herkunft: Die Tapete sollte regulär gekauft sein.
- Vertragliche Einschränkungen: Prüfen Sie gegebenenfalls die Lizenzbedingungen oder klären Sie offene Fragen mit dem Hersteller.
Dieses Urteil bedeutet das Ende der rechtlichen Stolperfallen und eröffnet neue kreative Möglichkeiten, Ihre Räume ins rechte Licht zu rücken – ganz ohne Sorgen.